Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1
Defrax Business Solutions, nachfolgend als Defrax bezeichnet, erbringt
alle Lieferungen und Leistungen für Defrax Web-Hosting sowie für Defrax
eCommerce ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
1.4
Die unterschiedlichen Toplevel-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl
unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen
zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung
der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei
Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind,
gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit ".de"-Domains Gegenstand des
Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENIC-Preisliste.
2. Leistungspflichten
2.1
Defrax gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder
sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Defrax liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.)
nicht zu erreichen ist. Defrax kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die
Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
2.2
Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von Defrax genutzt werden.
2.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte
pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der
Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten).
Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend
Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
2.4
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener
Aktions-Angebote ist nicht möglich.
3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
3.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Defrax im Verhältnis zwischen dem Kunden
und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Defrax hat
auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Defrax übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den
Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten
Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
3.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung
einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Defrax, deren Angestellte
und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung
eingeschaltete Personen frei.
4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
4.1
Der Kunde erhält von Defrax für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht
zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Defrax für Mehrfachlizenzen
des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede
einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen
(Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind.
Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien.
Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
4.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält.
Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms
liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet.
Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist,
gilt als nicht genutzt.
4.3
Die von Defrax erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer),
den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf
ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen
gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung
nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung
zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein,
jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
4.4
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien
der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden.
Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Defrax nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das
Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine
andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist.
Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
4.5
Soweit dem Kunden von Defrax ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien
eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen,
eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Defrax zurück zu geben.
Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung
verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden
gegenüber Defrax bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
4.6
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der
Kunde Defrax eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 7.500,00.
5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1
Defrax ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14
Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
5.2
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Defrax oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
5.3
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden
Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalssende gekündigt werden.
5.4
Defrax ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben.
Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
5.5
Werden von Dritten gegenüber Defrax Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung
gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist Defrax berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege
des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
5.6
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund liegt für Defrax insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der
Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den
Ziffern 4., 9.1, 9.2, 10.1, 10.4 bzw. 10.8 geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb
angemessener Frist Internet-Seiten sowie - sofern der Defrax E-Shop Gegenstand des Vertrages ist -
die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.5 geregelten Anforderungen
genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
5.7
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
5.8
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden.
Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in
Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer
vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Defrax verschuldet worden ist.
Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
5.9
Für den Fall, dass Defrax nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains
die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Defrax berechtigt, den
Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
5.10
Defrax behät sich das Recht vor auf den von Defrax gehosteten Webseiten einen Hinweis auf Defrax zu setzen.
Dieses kann mit Absprache des Kunden im Look and Feel oder in eigener Regie erfolgen.
Bsp.: Website hosted by: Defrax Business Solutions
Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Die Einbettung unseres Logos oder weiterer Firmenangaben ist nur nach
vorheriger Absprache gestattet.
6. Preise und Zahlung
6.1
Defrax ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der
Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Defrax verpflichtet sich, den Kunden mit der
Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise.
Soweit nicht die Hauptleistungspflicht. d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundententgelts
betroffen ist, bestimmt Defrax die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
Im Verzugsfall berechnet Defrax Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des
Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der
Mindestzins.
6.2
Soweit der Defrax E-Shop Gegenstand des Vertrages ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte monatlich
im voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat
der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif
(laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem
Kunden haben Vorrang. Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenu des Kunden eingestellt und kann dort von ihm
abgerufen werden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Defrax berechtigt, hierfür
pro Rechnung EUR 2,50 zu verlangen. Bei Rücklastschriften berechnet Defrax eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
EUR 10,00 pro Lastschrift zzgl. der für Defrax angefallenen Bankgebühren. Ist in der jeweils gültigen Preisliste
hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet Defrax diesen Betrag.
6.3
Der Kunde ermächtigt Defrax, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden
Kontos einzuziehen.
6.4
Defrax ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten
Entgelte vorzunehmen.
6.5
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
7. Rechte Dritter
Defrax wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen
Schutzrechts oder Urheberrechts durch Defrax in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem
Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Defrax von solchen
Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Defrax alle technischen und rechtlichen
Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Defrax
entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen
mit nicht von Defrax gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
8. Haftung
8.1
Für Schäden haftet Defrax nur dann, wenn Defrax oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der
Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Defrax oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob
fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Defrax auf den Schaden beschränkt, der für Defrax bei
Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
8.2
Die Haftung von Defrax wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
8.3
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung
des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
9.1
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite und - sofern der Defrax E-Shop Gegenstand des
Vertrages ist - in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines
vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass
eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den
Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Defrax von allen
Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
9.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse
und - sofern der Defrax E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen
gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf
Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder
erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz
nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der
Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Defrax unter Ausschluss
der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 7.500,00
(in Worten: siebentausendfünfhundert Euro).
9.3
Defrax ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.5 unzulässig sind, ist
Defrax berechtigt, die Präsenzen zu sperren. Defrax wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
10. Pflichten des Kunden
10.1
Der Kunde sichert zu, dass die Defrax von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind.
Er verpflichtet sich, Defrax jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten
und auf entsprechende Anfrage von Defrax binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift,
E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name,
postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners
für die Domain sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und
sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
10.2
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier
Wochen abzurufen. Defrax behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den
Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
10.3
Der Kunde verpflichtet sich, von Defrax zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng
geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten
Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter
Leistungen von Defrax nutzen, haftet der Kunde gegenüber Defrax auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw.
seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf
den Servern von Defrax abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine
vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Defrax oder vor der Installation von
gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und
Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für
Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Defrax erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.
10.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung
enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden Emails mit jeweils
gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Defrax
Puretec berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
10.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite und - sofern der Defrax E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - seinen
Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe
Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Defrax ist
berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch
Dritte auszuschließen. Defrax wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
10.6
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Defrax im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter
Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus
der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
10.7
Der Kunde kann gegenüber Defrax schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches
Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist
zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
10.8
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei Defrax abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben.
11. Datenschutz
11.1
Defrax erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit
sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind
online unter Datenschutzhinweis abrufbar.
11.2
Defrax weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem
Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der
Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden
aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage,
unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die
Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich
selbst Sorge.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne
Gerichtsstand ist, Berlin. Defrax ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen. Für die von Defrax auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und
für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
12.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine
dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Stand: 1. Dezember 2008
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